Der BFH hat die steuerrechtliche Anerkennung eines zivilrechtlich wirksamen Gesellschafterbeschlusses ausgesprochen, indem eine sog. gespaltene Gewinnverwendung beschlossen wurde. Dabei entstand erstmals die „Gutschrift auf einem personenbezogenen Rücklagenkonto“, deren Besteuerung erst im Zeitpunkt der Entnahme eintritt.