Gewillkürtes Betriebsvermögen: Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage
BFH vom 10.10.2017, X R 1/16, BStBl. II 2018, 181; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 3.2.2015, 6 K 3817/13, EFG 2016, 887, nrkr.
Inhalt
Eine zu einem Ein- oder Zweifamilienhaus gehörende Doppelgarage, die zwar der Einstellung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw, aber gleichzeitig zu mindestens 50 % der Einstellung von Privatfahrzeugen dient, ist kein notwendiges Betriebsvermögen.