Gewerbesteuerverlust: Klarstellungen für die inhaltlich gleiche, aber unabhängige Anwendung der körperschaftsteuerrechtlichen Verlustbegrenzungen
Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt
Aufgrund unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen können der körperschaftsteuer- und der gewerbesteuerrechtliche Verlust voneinander abweichen. Gewerbesteuerrechtlich sollen dieselben Verlustabzugsregeln wie körperschaftsteuerrechtlich angewendet werden, auch ohne, dass körperschaftsteuerrechtlich explizit ein Verlust besteht.