Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Unterscheidungen bei Aufwendungen für eine Messestandfläche (Geschäftszweckabhängigkeit)
BFH vom 23.03.2022, III R 14/21, BStBl. II 2022, 559
Inhalt
Aufwendungen für Messestandflächen sind nicht reflexartig hinzurechnungspflichtige Miet- und Pachtzinsen, sondern es bedarf einer Prüfung, ob ein notwendiger Bedarf für den Geschäftsbetrieb gegeben ist.