Rechtsprechungs-Info

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Unterscheidungen bei Aufwendungen für eine Messestandfläche (Geschäftszweckabhängigkeit)

BFH vom 23.03.2022, III R 14/21, BStBl. II 2022, 559

Inhalt

Aufwendungen für Messestandflächen sind nicht reflexartig hinzurechnungspflichtige Miet- und Pachtzinsen, sondern es bedarf einer Prüfung, ob ein notwendiger Bedarf für den Geschäftsbetrieb gegeben ist.