BFH vom 12.1.2017, IV R 55/11, BStBl. II 2017, 725; Rechtsprechungsbestätigung: Sächsisches FG vom 28.11.2011, 8 K 239/11
Inhalt
Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung.