Rechtsprechungs-Info

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Aufwendungen für Out of Home-Werbung

BFH vom 17.10.2024, III R 33/22, BStBl. II 2025, 318; Rechtsprechungsbestätigung: Hessisches FG vom 11.05.2022, 8 K 365/17, EFG 2022, 1913, rkr.

Inhalt

Der BFH hat eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung einer Rechteüberlassung abgelehnt. Kann eine mit der Mediaplanung beauftragte Spezialagentur aus ihren Verträgen mit den Werbeträgeranbietern keine Ansprüche ableiten, die über die Erfüllung der Verpflichtung zum Sichtbarmachen von Werbung hinausgehen und ein Abwehrbefugnis gegenüber Dritten beinhaltet, hat der BFH eine Abgrenzung entwickelt: 
(1) Bei digitaler Werbung steht regelmäßig nicht die Benutzung der digitalen Flächen, sondern eine mit der digitalen Fläche vom Anbieter zu erbringende Werbeleistung im Vordergrund. Das Entgelt für die Werbeleistung ist nicht gewerbesteuerrechtlich hinzurechnungspflichtig. 
(2) Übernimmt der Anbieter von analogen Werbeträgern neben der Pflicht zur Anbringung der Werbemittel gewichtige auf den Werbeerfolg bezogene Pflichten, kann dies zur Einordnung des Vertrags als Werkvertrag führen.