Rechtsprechungs-Info

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Aktivierte Mietzinsen bei unterjährigem Abgang des Umlaufvermögens

BFH vom 30.07.2020, III R 24/18, BStBl. II 2022, 279; Rechtsprechungsaufhebung: FG Schleswig-Holstein vom 21.03.2018, 1 K 243/15, EFG 2018, 1284, nrkr.
Inhalt

Der BFH hat erstmals veröffentlicht, dass es für die Ablehnung einer Hinzurechnung ausreichend ist, dass die Miet- und Pachtzinsen in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind, unabhängig wann das Umlaufvermögen als Wareneinsatz das Betriebsvermögen „verlässt“.