Rechtsprechungs-Info

Gewerbesteueranrechnung: Anwendung im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres bei unterjährig ausgeschiedenem Gesellschafter

BFH vom 10.04.2025, IV R 21/22, BStBl. II 2025, 727; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 20.07.2022, 10 K 686/20 F, rkr.

Inhalt

Bei der Bestimmung der Steuerermäßigung „Gewerbesteueranrechnung“ ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (ggf. abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren.