Beratung

Gestaltung: (Fehlende) Zuordnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte

BMF-Schreiben vom 24.10.2014, IV C 5 - S-2353 / 14 / 10002, BStBl. I 2014, 1412, Rdnr. 5; Hessisches FG vom 23.2.2017, 1 K 1824/15, EFG 2017, 823, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 17/17; Seifert in „Die 10 Top-Gestaltungsmodelle für Ihre Beratungspraxis - Teil 2“ GStB 2017, 208; Herold in „Steuergünstige Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte“, GStB 2017, 281
Inhalt

Finanzverwaltung und Finanzgerichte sind sich einig, dass mangels anders lautender beidseitig unterschriebener Vereinbarung der arbeitsvertraglich festgelegte Arbeitseinsatzort auch eine erste Tätigkeitsstätte abbilden kann.