Beratung

Gesellschafter-Geschäftsführer: Geschäftsführervergütung neben Ruhegehalt

BFH vom 15.03.2023, I R 41/19, DStR 2023, 1307; BFH vom 23.10.2013, I R 60/12, BStBl. II 2015, 413; BFH vom 05.03.2008, I R 12/07, BStBl. II 2015, 409; BMF-Schreiben vom 18.09.2017, IV C 6 – S 2176/07/10006, BStBl. I 2017, 1293

Inhalt

Sodann hat der BFH ergänzend entschieden, dass es unproblematisch sei, wenn neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer für diese Tätigkeit (i) lediglich ein reduziertes Gehalt gezahlt wird und die Gehaltszahlung die (ii) Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet.