Die geringfügige Überschreitung der Kleinunternehmergrenze
FG Sachsen-Anhalt vom 26.7.2016, 4 V 1379/15
Inhalt
Grundsätzlich gilt, dass die Kleinunternehmerregelung nicht anwendbar ist, wenn sich aufgrund einer Außenprüfung nachträglich ergibt, dass der Vorjahresumsatz mehr als 17.500 € betragen hat.