Finanzgerichts-Info

Die geringfügige Überschreitung der Kleinunternehmergrenze

FG Sachsen-Anhalt vom 26.7.2016, 4 V 1379/15
Inhalt

Grundsätzlich gilt, dass die Kleinunternehmerregelung nicht anwendbar ist, wenn sich aufgrund einer Außenprüfung nachträglich ergibt, dass der Vorjahresumsatz mehr als 17.500 € betragen hat.

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