Rechtsprechungs-Info

Geldwerter Vorteil: Ersparte Überführungskosten - Tatsächlichkeitserfordernis bei dem zu bewertenden geldwerten Vorteil

BFH vom 16.1.2020, VI R 31/17, BStBl. II 2020, 591; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 19.5.2017, 8 K 2605/16, EFG 2017, 1280, nrkr.
Inhalt

Wird dem Arbeitnehmer – anders als einem fremden Endkunden – tatsächlich keine Überführungsleistung für einen Pkw erbracht, scheidet insoweit die Annahme eines zu bewertenden geldwerten Vorteils aus.