Geldwerter Vorteil: Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Firmenfitnessprogrammen
FG Niedersachsen vom 17.04.2024, 3 K 10/24, rkr.
Inhalt
Das FG Niedersachsen hat die Frage, ob die Sachbezugsfreigrenze überschritten wird, beantwortet. Die vom Arbeitgeber aufgewendeten Kosten für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms sind für die registrierten Mitarbeiter anteilig zu berücksichtigen. Dabei kommt es auf die Anzahl der vom Arbeitgeber erworbenen Lizenzen nicht an, wenn diese nicht mit der Zahl der für das Programm registrierten Mitarbeiter übereinstimmen.