Finanzgerichts-Info

Gegenstandsveräußerung: Entnahme und anschließende umsatzsteuerlose Veräußerung eines Fahrzeugs

Niedersächsisches FG vom 03.04.2025, 5 K 15/24, EFG 2025, 970, rkr.

Inhalt

Das Niedersächsische FG hat erklärt, dass für eine vorherige nicht umsatzsteuerbare Entnahme objektive Anhaltspunkte und eine gewisse Zeitspanne zwischen dieser Entnahme und einem darauffolgenden Verkauf eines Gegenstandes, welcher zuvor dem Unternehmensvermögen ohne Vorsteuerabzug zugeordnet war, bedarf. Abgrenzung: Der Umstand, dass die Entnahme zeitlich mit der Lieferung am selben Tag erfolgt sein soll, spricht gegen eine (vorherige) Entnahme.