Beratung

Fünftelregelung: Spätere Auszahlung einer Abfindungszahlung

BFH vom 11.11.2009, IX R 14/09, BFH/NV 2010, 1089; R 39b.6 Abs. 1 LStR; SchneiderTeam in „Praxistipp - Abfindungszahlungen später auszahlen kann sich lohnen“, Stbg 2016, 505.
Inhalt

Abfindungszahlungen, die den Charakter einer Entschädigungszahlung erfüllen, unterliegen auf Antrag der Tarifbegünstigung „Fünftelregelung“.