Fünftelregelung: Ablehnung bei Finanzhilfen mit der sog. Corona-Pandemie
FG Münster vom 26.04.2023, 13 K 425/22 E, rkr.
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Erstmalig wurde finanzgerichtlich durch das FG Münster entschieden, dass die sog. Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, sodass eine Ermäßigung der Ein-kommensteuertarifierung abzulehnen sei.