Finanzgerichts-Info

Fünftelregelung: Ablehnung bei Finanzhilfen mit der sog. Corona-Pandemie

FG Münster vom 26.04.2023, 13 K 425/22 E, rkr.

Inhalt

Erstmalig wurde finanzgerichtlich durch das FG Münster entschieden, dass die sog. Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, sodass eine Ermäßigung der Ein-kommensteuertarifierung abzulehnen sei.