Rechtsprechungs-Info Fristberechnung: Keine Gleichstellung des 31.12. mit einem gesetzlichen Feiertag BFH vom 20.3.2018, III B 135/17, BFH/NV 2018, 705; Rechtsprechungsbestätigung: FG Sachsen-Anhalt vom 28.9.2017, 1 K 118/14, rkr. Inhalt Der 31. Dezember ist bei der Fristberechnung nicht einem gesetzlichen Feiertag gleichzustellen. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden Mehr zum Thema Rechtsprechungs-Info Antragsveranlagung: Ablauf der Festsetzungsfrist mit der sog. SaSoFei-Regelung