Rechtsprechungs-Info

Freigebige Zuwendung: Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

BFH vom 31.07.2024, II R 20/22 BStBl. II 2025, 498; Rechtsprechungsaufhebung: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27.04.2022, 3 K 273/20, EFG 2022, 1782, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat bestätigt, dass die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens als gemischte Schenkung zu versteuern ist. Bei einem niedrig verzinsten Darlehen ist die für die schenkungsteuerrechtliche Steuerberechnung maßgebliche Zinsdifferenz aus dem Unterschied zwischen dem (a) vereinbarten Zinssatz und dem (b) gesetzlich angeordneten Zinssatz 5,5 %  zu bilden.