Rechtsprechungs-Info

Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils

BFH vom 31.07.2024, II R 13/22, BStBl. II 2025, 522; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 28.02.2022, 3 K 176/21, EFG 2022, 1118, rkr.

Inhalt

Der BFH hat die Gewährung des persönlichen Freibetrags für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden (= wirksamer Erbverzicht) Elternteils geklärt. (1) Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind – dem Enkel des Erblassers – der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes (= Elternteil) zu gewähren ist. (2) Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts. (3) Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.