Rechtsprechungs-Info

Formwechsel: Fiktive Einlage von einer Kapital- ins Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

BFH vom 11.4.2019, IV R 1/17, BStBl. II 2019, 501; Rechtsprechungsaufhebung: Schleswig-Holsteinisches FG vom 15.9.2016, 4 K 98/15, EFG 2017, 437, nrkr.
Inhalt

Im Fall des Formwechsels von einer Kapital- in eine Personengesell-schaft ist die Besteuerung der offenen (Gewinn-)Rücklagen der Kapitalgesellschaft bei fiktiv als eingelegt behandelten Anteilen als Gewinn der Gesamthand zu behandeln.