Formelle/Materielle Mängel: Schätzungsbefugnis bei Altkassen
BFH vom 28.11.2023, X R 3/22, BStBl. II 2024, 329; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 13.04.2021, 12 K 93/18, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat fixiert, die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems stellt grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, weil in einem solchen Fall systembedingt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenaufzeichnungen gegeben ist. Trotzdem muss bei formellen Mängeln hinsichtlich der Verwendung bei Kassensystemen unterschieden werden zwischen einem (1) gravierenden Mangel mit Schätzungsbefugnis gegenüber einem (2) entschuldbaren Mangel ohne Schätzungsbefugnis. Der in der Verwendung einer solchen objektiv manipulierbaren elektronischen Registrierkasse einfacher Bauart liegende formelle Mangel begründet keine Schätzungsbefugnis, wenn der Kassenführende in überobligatorischer Weise sonstige Aufzeichnungen führt, die eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung bietet.