Gesetzesänderungen

Flexirentengesetz: Neue Regelung zur Versicherungsfreiheit für Altersrentner

Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe-stand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8.12.2016, BGBl. I 2016, 2838; BT-Druck. 18/9787
Inhalt

Aufgrund der Neuregelung durch das Flexirentengesetz besteht Rentenversicherungsfreiheit für Beschäftigte Altersvollrentner nur nach Erreichen der Regelaltersgrenze.