Es kann durch Zusammenspiel einer (1) Eigenheim-Schenkung und einem (2) Eigenheim-Verkauf eine Steuerentlastung beraten werden. Beratung: Nach erfolgter schenkungsteuerloser Eigenheim-Schenkung an den Ehegatten, kauft der Schenker die Immobilie entgeltlich wieder zurück, um diese anschließend erneut schenkungsteuerlos an den Ehegatten zu übertragen.