Familienheim: Wegfall der Steuerbefreiung des überlebenden Ehegatten bei Depressionen
BFH vom 01.12.2021, II R 1/21, BStBl. II 2022, 557; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 10.12.2020, 3 K 420/20 Erb, EFG 2021, 385, nrkr.
Inhalt
Wiederholt erklärt der BFH, dass der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist, wenn die Selbstnutzung (i) objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen (ii) unzumutbar ist.