Familienheim: Wegfall der Steuerbefreiung des überlebenden Ehegatten (Depression keine zwingenden Gründe)
FG Münster vom 10.12.2020, 3 K 420/20 Erb, EFG 2021, 385, nrkr.; Revision: BFH Az. II R 1/21
Inhalt
„Zwingende Gründe“, die die Nachversteuerung ausschließen, sind nur solche in der Person des Erwerbers liegende Gründe, die das Führen eines Haushalts schlechthin – nicht nur im Familienheim – unmöglich machen.