Rechtsprechungs-Info

Familienheim: Abgelehnte Erbschaftsteuerbefreiung beim Erwerb eines Anwartschaftsrechts

BFH vom 29.11.2017, II R 14/16, BStBl. II 2018, 362; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 6.4.2016, 4 K 1868/15, EFG 2016, 1015, rkr.; Wachter in „Anmerkung“, ZEV 2018, 293; Kamps/Zapf in „Die Steuerfreistellung von Familienheimen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG beim Erwerb eines Anwartschaftsrechts“, FR 2016, 939
Inhalt

Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit.