Rechtsprechungs-Info

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: (Un)Schädlichkeit einer Betriebsverpachtung im Ganzen

BFH vom 19.12.2023, IV R 5/21; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 06.12.2019, 14 K 3999/16 G, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat eine grundbesitzorientierte Betriebsverpachtung hinsichtlich der erweiterten Gewerbesteuerkürzung konkretisiert. Eine Betriebsverpachtung ist kürzungsunschädlich, wenn die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände vermietet werden und es sich hierbei ausschließlich um eigenen (bebauten) Grundbesitz handelt.
Eine nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung überlagernde Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich, wenn die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände (a) vermietet werden und es sich hierbei (b) ausschließlich um eigenen (bebauten) Grundbesitz handelt.