Ausbildung

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: (Umgekehrte) Betriebsaufspaltungen (Besitzunternehmen: KapGes)

BFH vom 22.02.2024, III R 13/23

Inhalt

Der III. BFH-Senat hat ein Abgrenzungsurteil veröffentlicht. Aus einer sog. umgekehrten Betriebsaufspaltung kann wegen des Durchgriffsverbots eine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft nicht abgeleitet werden.