Rechtsprechungs-Info

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Kürzungsunschädliche Mitvermietung von Wohnungs- bzw. Gebäudebestandteilen (sinnvoll gestaltete Grundbesitzüberlassung)

BFH vom 19.12.2023, IV R 5/21, BStBl. II 2024, 845; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 06.12.2019, 14 K 3999/16 G, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzend klargestellt, dass neben dem Sondereigentum stets auch Gebäudebestandteile eine kürzungsunschädliche insgesamt Mitvermietung als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Grundbesitzüberlassung abbilden können. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung ist zu gewähren.