Rechtsprechungs-Info Erste Tätigkeitsstätte bei vollzeitiger Bildungsmaßnahme BFH vom 14.5.2020, VI R 24/18, BStBl. II 2020, 770; Rechtsprechungsbestätigung: FG Nürnberg vom 9.5.2018, 5 K 167/17, EFG 2018, 1262, rkr. Inhalt Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte unerheblich. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden