Rechtsprechungs-Info

Erste Tätigkeitsstätte bei vollzeitiger Bildungsmaßnahme

BFH vom 14.5.2020, VI R 24/18, BStBl. II 2020, 770; Rechtsprechungsbestätigung: FG Nürnberg vom 9.5.2018, 5 K 167/17, EFG 2018, 1262, rkr.
Inhalt

Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte unerheblich.