Rechtsprechungs-Info

Erste Tätigkeitsstätte: Polizeibeamte im Einsatz- und Streifendienst (ab VZ 2014)

BFH vom 4.4.2019, VI R 27/17, BStBl. II 2019, 536; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 24.4.2017, 2 K 168/16, EFG 2017, 980, rkr.; BMF-Schreiben [AEReisekosten] vom 24.10.2014, IV C 5 - S 2353/14/10002, BStBl. I 2014, 1412
Inhalt

Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst verfügt an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienst-lich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamten gehören, über eine erste Tätigkeitsstätte.