Finanzgerichts-Info Erste Tätigkeitsstätte: Bei Flugpersonal ist der im Arbeitsvertrag festgelegte Flughafen die erste Tätigkeitsstätte Hessisches FG vom 23.2.2017, 1 K 1824/15, EFG 2017, 823, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 17/17 Inhalt Der bei Flugpersonal im Arbeitsvertrag festgelegte Flughafen ist die erste Tätigkeitsstätte. Weiterlesen? Jetzt abonnieren oder anmelden