Finanzgerichts-Info

Erste Tätigkeitsstätte: Begrenzte Arbeitnehmerüberlassung auf 18 Monate (§ 1 Abs. 1b AÜG)

FG Düsseldorf vom 20.11.2024, 15 K 1490/24 E, EFG 2025, 165, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 32/24

Inhalt

Das FG Düsseldorf vertritt die Auffassung , dass die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auch für das Steuerrecht zu beachten sind.
Die zeitliche Befristung der Zuordnung eines Leiharbeitnehmers zum Betrieb des Entleihers verhindert die Zuordnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte. Die Anwendung der Entfernungspauschale ist nicht möglich. Das arbeitstägliche Aufsuchen des Entleiherbetriebs erfolgt nach Reisekostengrundsätzen.