Finanzgerichts-Info

Erste Tätigkeitsstätte: Ablehnung bei wiederholter befristeter Zuordnung von weniger als 48 Monaten

FG Münster vom 25.3.2019, 1 K 447/16-E, rkr.; Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reise-kostenrechts [Reisekostenreform] vom 20.2.2013, BGBl. I 2013, 285; BMF-Schreiben [AEReisekosten] vom 24.10.2014, IV C 5 – s 2353/14/10002, BStBl. I 2014, 1412.
Inhalt

Eine erste Tätigkeit wird nicht begründet, wenn der Arbeitnehmer nacheinander demselben Einsatzort beim Auftraggeber des Arbeitgebers zugeordnet wird, wenn weder zu (1) Beginn noch zum jeweiligen (2) Verlängerungszeitpunkt absehbar ist, dass ein Zeitraum von insgesamt mehr als 48 Monaten betroffen ist.