Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel führt zur beruflichen Veranlassung eines Umzugs
FG Köln vom 24.2.2016, 3 K 3502/13, EFG 2016, 991, rkr.
Inhalt
Umzugskosten sind bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten abzuziehen, wenn die berufliche Tätigkeit der entscheidende Grund - auslösendes Moment - für den Umzug war und private Umstände allenfalls eine ganz untergeordnete Rolle spielen.