Rechtsprechungs-Info

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Keine hälftige Zuordnung im Falle des paritätischen Wechselmodells

BFH vom 10.07.2024, III R 1/22, BStBl. II 2024, 865; Rechtsprechungsbestätigung: Thüringer FG vom 23.11.2021, 3 K 799/18, EFG 2022, 155, rkr.

Inhalt

Der BFH hat einen Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe deshalb abgelehnt, weil der andere Elternteil sämtliche Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Ein Zuordnungswahlrecht besteht dann nicht.
Der BFH hat bestätigt, dass die Anwendungsregel, insbesondere das Zuordnungswahlrecht von Elternteilen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur einen ganzen Monatsbetrag umschließt.