Gesetzesänderungen

Elektronische Steuerbescheide ab dem Jahr 2026/2027

Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetz und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 353; Bürokratieentlastungsgesetz IV vom 23.10.2024, BGBl. I 2024, Nr. 323

Inhalt

Der Beginn der digitalen Steuerbescheide ist verpflichtend für das Finanzamt auf den 01.01.2027 verschoben worden. Diese Form der Bekanntgabe steht weiterhin im Ermessen des Finanzamts.
„Die §§ 122a und 169 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2026 geltenden Fassung sind erstmals auf Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 erlassen worden sind. Abweichend von Satz 1 ist § 122a Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2026 geltenden Fassung erstmalig auf Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2026 erlassen worden sind. “