Einzelwirtschaftsgutübertragung: Entnahme von Finanzierungsverbindlichkeiten außerhalb des Entgeltcharakters
FG Hamburg vom 28.06.2023, 5 K 28/22, NWB OAAAJ-48530, rkr.
Inhalt
Das FG Hamburg hat entschieden, dass eine Vorab-Entnahme der Finanzierungsschulden kein Entgelt für die Übertragung des Wirtschaftsguts darstellt. Es erfolgt eine Buchwert-Einzelwirtschaftsgutübertragung.