Rechtsprechungs-Info

Einzelveranlagung von Ehegatten: Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung bei Vorsorgeaufwendungen

BFH vom 28.11.2019, III R 11/18; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 29.11.2017, 2 K 1032/16, EFG 2018, 1038, rkr.
Inhalt

Beantragen Ehegatten die Einzelveranlagung und den hälftigen Abzug von Sonderausgaben, so sind die von beiden Ehegatten getragenen Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und hälftig zu verteilen.