Finanzgerichts-Info

Einzelveranlagung von Ehegatten: Hälftige Zuordnung der insgesamt geleisteten Vorsorgeaufwendungen vor Durchführung der Höchstbetragsberechnung

FG Baden-Württemberg vom 29.11.2017, 2 K 1032/16, nrkr.; Revision: BFH Az. III R 11/18
Inhalt

Auf gemeinsamen Antrag der einzeln veranlagten Ehegatten können Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen jeweils zur Hälfte dem Ehegatten zugerechnet werden.