Rechtsprechungs-Info

Einkunftserzielungsabsicht: Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

BFH vom 12.08.2025, IX R 23/24; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 22.11.2023, 2 K 2137/20, EFG 2025, 317, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat die sog. 75/25-Regel bestätigt. Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen, abgesehen von Vermietungshindernissen, nicht erheblich unterschreitet. Die Unterschreitungsgrenze beträgt mindestens 25 %.