Einkünfte aus V+V: Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
Niedersächsisches FG vom 30.10.2024, 3 K 145/23, NWB OAAAJ-82135, rkr.
Inhalt
Das Niedersächsische FG hat eine Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten akzeptiert, wenn zwar der Kredit getilgt wurde, die Immobilie aber weiterhin unverändert vermietet wird.