Rechtsprechungs-Info

Einkommensteuerermäßigung: Ratenzahlung bei energetischen „35c-Maßnahmen“

BFH vom 13.08.2024, IX R 31/23, BStBl. II 2024, 869; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 08.12.2023, 8 K 1534/23, NWB VAAAJ-63478, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat erklärt, dass der Abschluss einer energetischen Maßnahme nicht bereits mit deren Fertigstellung vorliegt, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Bankkonto des Leistungserbringers erfüllt sei.