Gesetzesänderungen

Einführung einer Typisierung der Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat eine rechtsprechungsdurchbrechende entsprechend der bisherigen finanzamtlichen Auffassung Typisierung der Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland eingeführt. Es gilt ein monatlicher Höchstbetrag von 2.000 € bei einer Unterkunft im Ausland. Dieser Höchstbetrag gilt nicht, wenn eine Dienst- oder Werkswohnung verpflichtend und zweckgebunden genutzt werden muss oder deren Kosten für Zwecke des Mietzuschusses als notwendig anerkannt worden sind. Damit können zukünftig die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft/Wohnung im Ausland angesetzt werden, höchstens jedoch 2.000 € im Monat. Dieser Betrag umfasst alle für die Unterkunft/Wohnung entstehenden Aufwendungen.