Rechtsprechungs-Info Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR ist kein Arbeitslohn BFH vom 10.3.2016, VI R 58/14, BStBl. II 2016, 621; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 3.6.2014, 9 K 9369/12, nrkr. Inhalt Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden Mehr zum Thema Rechtsprechungs-Info Arbeitgeberbeiträge für die eigene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sind kein Arbeitslohn