Rechtsprechungs-Info

Echte Betriebsaufspaltung: Keine automatisierte Übertragung eines Geschäftswerts

BFH vom 18.6.2015, IV R 5/12, BStBl. II 2015, 935; Rechtsprechungsaufhebung: Hessisches FG vom 7.12.2011, 13 K 367/07, nrkr.
Inhalt

Ein Einzelunternehmer führt eine echte Betriebsaufspaltung dergestalt durch, dass er der durch Bargründung errichteten Betriebs-GmbH die erforderlichen Grundstücke und Gebäude verpachtet und das bewegliche Anlagevermögen sowie den Geschäftswert der Betriebs-GmbH als mitunternehmerische atypisch stille Beteiligung zur Nutzung überlässt.