Rechtsprechungs-Info

Durchschnittssatzbesteuerung: Besteuerungsanwendung auch bei Geldzahlungen für Programmteilnahme zur Förderung einer tiergerechten und nachhaltigeren Fleischerzeugung

BFH vom 29.08.2024, V R 15/23; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 22.05.2023, 9 K 54/21, EFG 2024, 501, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzend bei der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung  entschieden, dass Entgelte für Teilnahmen an besonderen Förderprogrammen zum Tierwohl, die nach den gesetzlichen Anforderungen für eine tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung bezahlt werden, Bestandteil der Ausgangsumsätze „Verkauf von Schlachttieren“ darstellen und somit der Durchschnittsbesteuerung unterliegen.