Rechtsprechungs-Info

Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes

BFH vom 20.11.2025, VI R 4/23, BStBl. II 2026, 219; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 16.03.2023, 10 K 202/22, rkr.

Inhalt

Der BFH hat seine Rechtsprechung ergänzt. Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den beschränkt abzugsfähigen Unterkunftskosten. Diese Anmietungskosten sind, soweit notwendig, vollumfänglich als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.