BFH vom 12.06.2025, IV R 28/22; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 20.07.2022, 9 K 3170/19 F, DStRE 2023, 1153, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat erklärt, dass der Umstand, dass eine Kommanditgesellschaft gewerblich geprägt ist, einer Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die Kommanditgesellschaft vor deren Vollbeendigung nicht entgegen steht, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der Kommanditgesellschaft die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen.