BAG vom 28.01.2025, 9 AZR 48/24, DB 2025, 1695; Greger in „Digitale Entgeltabrechnung“, DB 2025, 2171
Inhalt
Das BAG hat die Anwendungsregeln zur digitalen Entgeltabrechnung veröffentlicht. Arbeitgeber können ihrer Pflicht zur Erteilung von Entgeltabrechnungen durch die Bereitstellung in einem digitalen Mitarbeiterpostfach nachkommen – und zwar ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers. Es muss sich dabei um eine sog. fortgeschrittene Website handeln. Entscheidend dabei ist, dass ein sicherer Speicherbereich für den einzelnen Arbeitnehmer geführt wird, auf den der Arbeitnehmer allein mittels Eingabe eines Benutzernamens und eines persönlich vergebenen Passworts zugreifen kann. Der Arbeitgeber darf keine Möglichkeit haben, die dort einmal eingestellten Informationen zu ändern.